CareLit Fachartikel
Die Uhr tickt etwas langsamer: Erst Ende 2023 endet nun die Übergangsregelung für Rettungsassistenten.
Rico Kuhnke · retten! · 2020 · Heft 1 · S. e1 bis e6
Dokument
218250
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
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nein
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DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
All articles of this category Am 29. November 2019 hat der Bundesrat einer Änderung des Notfallsanitätergesetzes zugestimmt. Nicht sieben sondern erst zehn Jahre nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) und seiner ergänzenden Ausbildungsund Prüfungsordnung (NotSanAPrV) endet nun die Übergangsvorschrift nach § 32 NotSanG für Rettungsassistentinnen und
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
retten!