Sichtung und Vorsichtung bei Massenanfall von Verletzten und Erkrankten
Gerhard SchMüller · retten! · 2017 · Heft 5 · S. 372 bis 381
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
All articles of this category Laut Definition der Bundesärztekammer (BÄK) ist die Sichtung eine ärztliche Aufgabe. Leider sind selbst im Regelrettungsdiensteinsatz Ärzte und Notärzte nicht immer als erste an der Einsatzstelle? und schon gar nicht beim Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV/MANE). Somit müssen auch Nichtärzte die Sichtung durchführen. Um diesem Umstand Rechnung tragen zu können, wurde in Bayern der Begriff? (nichtärztliche) Vorsichtung? gewählt [1]. Literatur 1 Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Richtlinie zur Bewältigung von Ereignissen mit einem Massenanfall von…