CareLit Fachartikel

Sichtung und Vorsichtung bei Massenanfall von Verletzten und Erkrankten

Gerhard SchMüller · retten! · 2017 · Heft 5 · S. 372 bis 381

Dokument
218340
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
retten!
Autor:innen
Gerhard SchMüller
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 6
Seiten
372 bis 381
Erschienen: 2021-04-07 00:00:00
ISSN
2193-2395
DOI

Zusammenfassung

All articles of this category Laut Definition der Bundesärztekammer (BÄK) ist die Sichtung eine ärztliche Aufgabe. Leider sind selbst im Regelrettungsdiensteinsatz Ärzte und Notärzte nicht immer als erste an der Einsatzstelle? und schon gar nicht beim Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV/MANE). Somit müssen auch Nichtärzte die Sichtung durchführen. Um diesem Umstand Rechnung tragen zu können, wurde in Bayern der Begriff? (nichtärztliche) Vorsichtung? gewählt [1]. Literatur 1 Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Richtlinie zur Bewältigung von Ereignissen mit einem Massenanfall von…

Schlagworte

RICHTLINIE BAYERN NOTFALL ÄRZTE LITERATUR PATIENTEN retten!