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Meldung ? Vorabgenehmigungen für Krankentransporte in der Kritik
Rebekka Jacek · retten! · 2015 · Heft 2 · S. 156 bis 156
Dokument
218538
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
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nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
All articles of this categoryDie Bundesregierung legte am 5.3.2015 dem Bundestag das GKV Versorgungsstärkungsgesetz (GKV VSG) vor. Demnach müssen Patienten, die einen Transport zu einer ambulanten Behandlung benötigen, in Zukunft eine Vorabgenehmigung durch die Krankenkassen einholen ? liegt diese nicht vor, geht der Transport auf Kosten der Patienten. Der Bundesverband privater Rettungsdienste e.?v. kritisiert, dass die damit verbundene Bürokratie Zeit und Geld verschlinge. Zudem befürchtet
Schlagworte
TRANSPORT
BUNDESREGIERUNG
KOSTEN
ZEIT
VORABGENEHMIGUNG
retten!