CareLit Fachartikel
Impfpflicht für Betreuungspersonal?
Sausen, P. · Altenpflege Aktivieren, Hannover · 2021 · Heft 2 · S. 9
Dokument
219347
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmt, dass angeordnet werden kann, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen teilnehmen müssen. Voraussetzung ist, dass eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Eine Impfpflicht gegen das Coronavirus ist nicht geregelt und derzeit auch nicht geplant.
Schlagworte
ARBEITGEBER
IMPFUNG
MITARBEITER
ABMAHNUNG
ANGST
ARBEITSVERTRAG
EINWILLIGUNG
INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
INFORMATION
KRANKHEIT
ARBEIT
IMMUNISIERUNG
Altenpflege Aktivieren
Hannover