CareLit Fachartikel
Lebensbedrohliche Erkrankungen: Aufklärung ausführlich dokumentieren.
Dr. Thomae, H. · f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2021 · Heft 4 · S. 356 bis 358
Dokument
219507
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung werden häufig Behandlungsmethoden eingesetzt, die wissenschaftlich noch nicht ausreichend evaluiert sind und nicht ausdrücklich vom Gemeinsamen Bundesausschuss genehmigt wurden. Der 1. Senat des BSG hat nun eine weitere Voraussetzung des Leistungsanspruches des Krankenhauses betont, nämlich ob der Patient ausreichend aufgeklärt wurde.
Schlagworte
PATIENT
KRANKENHAUS
DOKUMENTATION
RECHT
ENTSCHEIDUNG
KRANKENKASSE
REZIDIV
STUDIE
VERLETZUNG
STRAHLENTHERAPIE
STAMMZELLTRANSPLANTATION
STAMMZELLEN
NOTFALLBEHANDLUNG
SEPSIS
WAHRSCHEINLICHKEIT
KUNST