CareLit Fachartikel

Lebensbedrohliche Erkrankungen: Aufklärung ausführlich dokumentieren.

Dr. Thomae, H. · f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2021 · Heft 4 · S. 356 bis 358

Dokument
219507
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Dr. Thomae, H.
Ausgabe
Heft 4 / 2021
Jahrgang 38
Seiten
356 bis 358
Erschienen: 2021-04-12 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung werden häufig Behandlungsmethoden eingesetzt, die wissenschaftlich noch nicht ausreichend evaluiert sind und nicht ausdrücklich vom Gemeinsamen Bundesausschuss genehmigt wurden. Der 1. Senat des BSG hat nun eine weitere Voraussetzung des Leistungsanspruches des Krankenhauses betont, nämlich ob der Patient ausreichend aufgeklärt wurde.

Schlagworte

PATIENT KRANKENHAUS DOKUMENTATION RECHT ENTSCHEIDUNG KRANKENKASSE REZIDIV STUDIE VERLETZUNG STRAHLENTHERAPIE STAMMZELLTRANSPLANTATION STAMMZELLEN NOTFALLBEHANDLUNG SEPSIS WAHRSCHEINLICHKEIT KUNST