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/ Bewerbung und Inverkehrbringen von Sport und Diätnahrung unter Verwendung der Angabe „Low Carb"

N.N. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2021 · Heft 2 · S. 114 bis 145

Dokument
219591
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
114 bis 145
Erschienen: 2021-04-12 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

114 LMuR2/2021 Rechtsprechung Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 werde ledig lich auf die dort geregelte Ausformung der Pflichten des Unternehmers bei dem Vom-Markt-Nehmen des betrof fenen Lebensmittels Bezug genommen. ' In welchem Verhältnis das sekundärrechtliche Ensemble der unionalen Normen zueinander steht, ist eine seit gerau mer Zeit auch weiterhin nicht geklärte Fragestellung. 3 4 Für das Verhältnis von sog. Durchführungsrechtsakten (also einem sog. Tertiärrechtsakt) zum

Schlagworte

GERICHT ENTSCHEIDUNG VORSCHRIFTEN WIRKUNG AUFNAHME INTERNET RECHTSPRECHUNG BEWERBUNG CANNABIS ZEIT LITERATUR GESETZGEBUNG KOHLENHYDRATE ZULASSUNG MENSCHEN DEUTSCHLAND