CareLit Fachartikel

Fenstersturz des Heimbewohners kann Schadenersatz und Schmerzensgeld auslösen.

Inhestern, P. · Seniorenheim-Magazin, München · 2021 · Heft 1 · S. 64 bis 65

Dokument
219673
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Seniorenheim-Magazin, München
Autor:innen
Inhestern, P.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 5
Seiten
64 bis 65
Erschienen: 2021-04-13 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Immer wieder gab es in der Vergangenheit Unfälle in Pflegeeinrichtungen, bei denen meist demenzkranke Pflegeheimbewohner aus dem Fenster stürzten und sich schwer verletzten. Folge solcher Unfälle waren entweder Schmerzensgeldprozesse Hinterbliebener oder Schadensersatzklagen der Krankenkassen, mit denen Ersatz von Heilbehandlungskosten verlangt wurden.

Schlagworte

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