CareLit Fachartikel

EuGH vom 09.03.2021 – Rs. C-580/19

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2021 · Heft 4 · S. 1 bis 13

Dokument
219729
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2021
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 13
Erschienen: 2021-04-19 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz Entscheidungsformel Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft, während der ein Arbeitnehmer in der Lage sein muss, innerhalb von 20 Minuten in Einsatzkleidung mit dem ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Einsatzfahrzeug unter Inanspruchnahme der für dieses Fahrzeug geltenden Sonderrechte gegenüber der Straßenverkehrsordnung und Wegerechte die Stadtgrenze seiner Dienststelle zu erreichen, nur dann in vollem Umf…

Schlagworte

RICHTLINIE ARBEITNEHMER BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITGEBER ARBEITSRECHT RECHTSPRECHUNG ARBEITSZEIT ARBEITSPLATZ ZEIT ES ARBEITSLEISTUNG FEUERWEHR BEURTEILUNG SICHERHEIT GESUNDHEIT LICHT