CareLit Fachartikel

Wegfall des Unterlassungszwangs

N.N. · Sicherheitsingenieur · 2021 · Heft 4 · S. 54 bis 55

Dokument
219799
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2021
Jahrgang 12
Seiten
54 bis 55
Erschienen: 2021-04-19 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Seit Anfang 2021 müssen Beschäftigte nicht mehr ihren Beruf aufgeben, damit eine Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Durch den Wegfall dieses sogenannten Unterlassungszwangs werden die Fallzahlen der anerkannten Berufskrankheiten stark ansteigen. Arbeitgeber werden daher künftig noch mehr Wert auf die Umsetzung eines funktionierenden Hautschutzsystems legen müssen.

Schlagworte

ARBEITGEBER BERUFSKRANKHEIT HAUTKRANKHEIT UNTERNEHMEN ARBEITNEHMER BEWUSSTSEIN GRUPPE INDUSTRIE RISIKO BERUFSKRANKHEITEN PRAXIS HAUTKRANKHEITEN MENSCHEN WASSER SCHMIERSTOFFE ES