CareLit Fachartikel
Wegfall des Unterlassungszwangs
N.N. · Sicherheitsingenieur · 2021 · Heft 4 · S. 54 bis 55
Dokument
219799
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Anfang 2021 müssen Beschäftigte nicht mehr ihren Beruf aufgeben, damit eine Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Durch den Wegfall dieses sogenannten Unterlassungszwangs werden die Fallzahlen der anerkannten Berufskrankheiten stark ansteigen. Arbeitgeber werden daher künftig noch mehr Wert auf die Umsetzung eines funktionierenden Hautschutzsystems legen müssen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BERUFSKRANKHEIT
HAUTKRANKHEIT
UNTERNEHMEN
ARBEITNEHMER
BEWUSSTSEIN
GRUPPE
INDUSTRIE
RISIKO
BERUFSKRANKHEITEN
PRAXIS
HAUTKRANKHEITEN
MENSCHEN
WASSER
SCHMIERSTOFFE
ES