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Mehr Verantwortung, doch auch mit mehr Vergütung!

Prof.Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2021 · Heft 4 · S. 11 bis 13

Dokument
219801
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Prof.Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 4 / 2021
Jahrgang 12
Seiten
11 bis 13
Erschienen: 2021-04-19 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

„Das Gericht erkennt durchaus die hohe Bedeutung und Verantwortung der Aufgabe als VEFK an. Dies allein genügt nach den tariflichen Vorgaben allerdings nicht, um die höhere Eingruppierung des Klägers zu rechtfertigen“ – so oder ähnlich wird regelmäßig formuliert – zuletzt vom Landesarbeitsgericht Nürnberg im Urteil vom 9. Oktober 2019 (Az. 2 Sa 190/19). „Durchaus“ ist übrigens ein beliebtes Wort unter Juristen, wenn man Respekt zollen und Beifall klatschen, aber trotzdem nicht dem Klagebegehren stattgeben kann oder will. Wie kam es zu dem Urteil und warum?

Schlagworte

GERICHT URTEIL VORSCHRIFTEN SICHERHEIT WERKSTATT ARBEITGEBER BETRIEB EINGRUPPIERUNG TECHNIK RECHTSPRECHUNG SCHULD ORGANISATIONSAUFGABEN PERSONEN ARBEITSPLATZ BERATUNG BERUFE