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Schlichten ist besser als richten“ - Die Schiedsperson im Sozialrecht am Beispiel der häuslichen Krankenpflege. Ein Praxisleitfaden

Dr. Uyanik, M. · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2021 · Heft 2 · S. 51 bis 57

Dokument
219888
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Dr. Uyanik, M.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 10
Seiten
51 bis 57
Erschienen: 2021-04-26 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

I. Einleitung Die Anzahl privater und institutioneller Schiedsverfahren nimmt zu. Es gilt die Devise: „Schlichten ist besser als richten“. 1 Schon länger bekannt und mittlerweile etabliert sind Schiedsverfahren im Privatversicherungsrecht (PKV-Ombudsmann2, Versicherungsombudsmann3), im Reiserecht (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr - söp4) und Bankenrecht. 5 Auch im Sozialrecht sind Schiedsverfahren schon länger im „Aufwind“. 6 Zur Entlastung der - gerade im Bereich des SGB V stark beanspruchten7 - Justiz sieht der Gesetzgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunehmend Leistungs…

Schlagworte

URTEIL KRANKENKASSE ENTSCHEIDUNG GESETZ KRANKENPFLEGE SCHIEDSSTELLE VORSCHRIFTEN KOSTEN PFLEGE ES RICHTLINIE WAHRNEHMUNG EIGNUNG GESUNDHEIT KONSENS CHARAKTER