Schlichten ist besser als richten“ - Die Schiedsperson im Sozialrecht am Beispiel der häuslichen Krankenpflege. Ein Praxisleitfaden
Dr. Uyanik, M. · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2021 · Heft 2 · S. 51 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
I. Einleitung Die Anzahl privater und institutioneller Schiedsverfahren nimmt zu. Es gilt die Devise: „Schlichten ist besser als richten“. 1 Schon länger bekannt und mittlerweile etabliert sind Schiedsverfahren im Privatversicherungsrecht (PKV-Ombudsmann2, Versicherungsombudsmann3), im Reiserecht (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr - söp4) und Bankenrecht. 5 Auch im Sozialrecht sind Schiedsverfahren schon länger im „Aufwind“. 6 Zur Entlastung der - gerade im Bereich des SGB V stark beanspruchten7 - Justiz sieht der Gesetzgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunehmend Leistungs…