Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben an schwerbehinderte Menschen und an Arbeitgeber
Koch, S. · Behinderung und Recht · 2021 · Heft 3 · S. 71 bis 72
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Einleitung Gem. § 185 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB IX kann das Integrationsamt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Geldleistungen an Schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber erbringen. Die begleitende Hilfe soll dahingehend wirken, dass die Schwerbehinderten Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken, auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können sowie durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich…