Die Berechnung der Ausgleichsabgabe - (k)ein Buch mit sieben Siegeln?
Kayser, U. · Behinderung und Recht · 2021 · Heft 3 · S. 68 bis 70
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Zum Sachverhalt: Der Arbeitgeber betreibt ein Bauunternehmen. Ausweislich der Anzeige nach § 163 Abs. 2 SGB IX hatte er für das Jahr 2018 eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 25.600 Euro zu zahlen. Mit Feststellungsbescheid vom 6.11.2019 stellte das Integrationsamt die nach § 160 Abs. 4 Satz 2 SGB IX rückständige Ausgleichsabgabe fest, wonach der Arbeitgeber zur Zahlung von 25.600 Euro verpflichtet sei. Dagegen legte der Arbeitgeber Widerspruch ein und beantragte zugleich die Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde vom Integrationsamt am 22.1.2020…