Mitreden, mitentscheiden, mitgestalten
Willeke , A. · Das Band, Düsseldorf · 2021 · Heft 1 · S. 20 bis 23
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Partizipation bedeutet Beteiligung an Ereignissen und Entscheidungsprozessen. Menschen mit Behinderung sollen Gelegenheit erhalten, mitzubestimmen, Impulse zu geben, eigene Anliegen und Themen zu nennen. Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird das Postulat der Teilhabe als Menschenrecht ausdrücklich betont. Rechte zu haben allein reicht jedoch nicht aus, entscheidend ist die Befähigung dazu, von den Rechten auch Gebrauch machen zu können. Inklusion braucht Bildung, so der Titel eines vom bvkm und der Gesellschaft für Erwachsenenbildung durchgeführten Projekts im Bereich der Erwachsenenbildung im Jahr 2019.