CareLit Fachartikel
Rufbereitschaft: Sie kann in Ausnahmefällen Arbeitszeit sein.
Sausen, P. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2021 · Heft 5 · S. 30 bis 31
Dokument
220063
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem Umfang Arbeitszeit dar, wenn die vom Arbeitgeber auferlegten Einschränkungen die Möglichkeiten des Mitarbeitenden, während der Zeit der Rufbereitschaft die Freizeit zu gestalten, ganz erheblich beeinträchtigen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITSRECHT
MITARBEITER
ZEIT
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
LEISTUNG
ARBEITSVERTRAG
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEIT
RECHTSPRECHUNG
REAKTIONSZEIT
WAHRNEHMUNG
ES
ARBEITSLEISTUNG
ALTENPFLEGE