CareLit Fachartikel

Rufbereitschaft: Sie kann in Ausnahmefällen Arbeitszeit sein.

Sausen, P. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2021 · Heft 5 · S. 30 bis 31

Dokument
220063
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 5 / 2021
Jahrgang 43
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2021-04-29 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem Umfang Arbeitszeit dar, wenn die vom Arbeitgeber auferlegten Einschränkungen die Möglichkeiten des Mitarbeitenden, während der Zeit der Rufbereitschaft die Freizeit zu gestalten, ganz erheblich beeinträchtigen.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITSRECHT MITARBEITER ZEIT ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG LEISTUNG ARBEITSVERTRAG BEREITSCHAFTSDIENST ARBEIT RECHTSPRECHUNG REAKTIONSZEIT WAHRNEHMUNG ES ARBEITSLEISTUNG ALTENPFLEGE