CareLit Fachartikel
Der Streit um die Kodierung einer Aortenklappenstenose
Lorenz, C. · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2021 · Heft 5 · S. 64
Dokument
220097
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beim Schlichtungsausschuss Bund war am 11.11.2020 ein Schlichtungsverfahren anhängig zu der Frage, ob eine Aortenklappenstenose mit dem ICD-Code I35.0 (Aortenklappenstenose) oder mit dem ICD-Code Q23.0 (Angeborene Aortenklappenstenose) zu kodieren ist, wenn sich intraoperativ eine bikuspide Aortenklappe mit Stenose findet.
Schlagworte
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
HERZFEHLER
KODIERUNG
MEDIZINCONTROLLING
STENOSE
VEREINBARUNG
AORTENKLAPPENSTENOSE
ES
PATIENTEN
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach