CareLit Fachartikel
Demenzkranke umfassend schützen
Mertens, A. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2021 · Heft 4 · S. 42 bis 43
Dokument
220170
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegeheime müssen genauer darauf achten, dass sie schwer demente Bewohner sicher unterbringen. Bei erkennbarer Selbstschädigungsgefahr dürfen sie ihnen kein Zimmer im Obergeschoss mit leicht erreichbaren, einfach zu öffnenden Fenstern geben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Schlagworte
MANN
BUNDESGERICHTSHOF
LEBEN
PFLEGE
ARZNEIMITTEL
AUFNAHME
BERATUNG
EINRICHTUNG
FRAU
PFLEGEHEIME
DEMENZ
DEUTSCHLAND
MENSCHEN
SICHERHEIT
VERHALTEN
GESUNDHEIT