CareLit Fachartikel

Fortbildungskosten steuerlich richtig geltend machen

PECH, T. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2021 · Heft 5 · S. 36 bis 37

Dokument
220343
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
PECH, T.
Ausgabe
Heft 5 / 2021
Jahrgang 18
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2021-05-05 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Man lernt nie aus – Das gilt im Privaten wie auch im Beruflichen und dort insbesondere auch für Ergotherapeut:innen. Für sie ist Fortbildung nicht nur ein Kann, sondern sogar ein Muss. Denn bereits seit 2007 besteht für niedergelassene Ergotherapeut:innen mit eigener (Kassen-)Zulassung sowie für die fachliche Leitung der zugelassenen Praxis eine Fortbildungspflicht. Diese wurde einst zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e.V. (BHV) aus Qualitätssicherungsgründen vereinbart.

Schlagworte

MITARBEITER KOSTEN FORTBILDUNG ARBEITGEBER AUSLAND SICHERHEIT ARBEITNEHMER BERATUNG EINRICHTUNG PRAXIS ARBEIT SOFTWARE ZEIT WOHNUNG Ergotherapie & Rehabilitation Idstein