CareLit Fachartikel
Fortbildungskosten steuerlich richtig geltend machen
PECH, T. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2021 · Heft 5 · S. 36 bis 37
Dokument
220343
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Man lernt nie aus – Das gilt im Privaten wie auch im Beruflichen und dort insbesondere auch für Ergotherapeut:innen. Für sie ist Fortbildung nicht nur ein Kann, sondern sogar ein Muss. Denn bereits seit 2007 besteht für niedergelassene Ergotherapeut:innen mit eigener (Kassen-)Zulassung sowie für die fachliche Leitung der zugelassenen Praxis eine Fortbildungspflicht. Diese wurde einst zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e.V. (BHV) aus Qualitätssicherungsgründen vereinbart.
Schlagworte
MITARBEITER
KOSTEN
FORTBILDUNG
ARBEITGEBER
AUSLAND
SICHERHEIT
ARBEITNEHMER
BERATUNG
EINRICHTUNG
PRAXIS
ARBEIT
SOFTWARE
ZEIT
WOHNUNG
Ergotherapie & Rehabilitation
Idstein