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Die neue DGUV Regel 112-190: Aus Tragezeit wird Gebrauchsdauer.

Schimmeck, C. · Sicherheitsingenieur · 2021 · Heft 5 · S. 36 bis 37

Dokument
220509
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Schimmeck, C.
Ausgabe
Heft 5 / 2021
Jahrgang 12
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2021-05-17 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Derzeit befindet sich die DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" in der Überarbeitung. In der zukünftigen Version wird die "Tragezeit" durch den Begriff "Gebrauchsdauer" ersetzt. Auf die Frage nach dem "warum" wird in diesem Artikel eingegangen.

Schlagworte

FORTBILDUNG LUFT KLIMA PRAXIS Sicherheitsingenieur