CareLit Fachartikel

Keine Verantwortung ohne Befugnisse – keine Befugnis ohne Verantwortung.

Prof.Dr. Wilri, T. · Sicherheitsingenieur · 2021 · Heft 5 · S. 42 bis 43

Dokument
220511
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Prof.Dr. Wilri, T.
Ausgabe
Heft 5 / 2021
Jahrgang 12
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2021-05-17 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Wer wann welche Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen muss, wer also Verantwortung für Unterlassen hat (Folge 4, Sicherheitsingenieur 4/2021), ist die zentrale Frage der Arbeitsschutzorganisation. Das Arbeitsschutzund Unfallverhütungsrecht schweigt aber zu diesem personellen Aspekt und richtet sich nur an Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer. Es wird noch erläutert, warum der häufig missverstandene § 13 ArbSchG über „verantwortliche Personen“ die Antwort eher verschleiert als enthüllt.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSSCHUTZ BEOBACHTUNG BETREIBER HANDEL SICHERHEIT STRAFRECHT UNTERNEHMEN URTEIL ES PERSONEN GESCHICHTE FREIHEIT SCHULD Sicherheitsingenieur