CareLit Fachartikel
Keine Verantwortung ohne Befugnisse – keine Befugnis ohne Verantwortung.
Prof.Dr. Wilri, T. · Sicherheitsingenieur · 2021 · Heft 5 · S. 42 bis 43
Dokument
220511
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer wann welche Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen muss, wer also Verantwortung für Unterlassen hat (Folge 4, Sicherheitsingenieur 4/2021), ist die zentrale Frage der Arbeitsschutzorganisation. Das Arbeitsschutzund Unfallverhütungsrecht schweigt aber zu diesem personellen Aspekt und richtet sich nur an Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer. Es wird noch erläutert, warum der häufig missverstandene § 13 ArbSchG über „verantwortliche Personen“ die Antwort eher verschleiert als enthüllt.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSSCHUTZ
BEOBACHTUNG
BETREIBER
HANDEL
SICHERHEIT
STRAFRECHT
UNTERNEHMEN
URTEIL
ES
PERSONEN
GESCHICHTE
FREIHEIT
SCHULD
Sicherheitsingenieur