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Ersatzanspruch gegenüber Unternehmen: Grob fahrlässige Verursachung eines Arbeitsunfalls

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2021 · Heft 5 · S. 46 bis 47

Dokument
220582
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 5 / 2021
Jahrgang 11
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2021-05-17 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung bringen im Unterschied zu allen anderen Sozialversicherungszweigen allein die Unternehmer auf. Der Grund hierfür ist, dass sie im Gegenzug von ihrer zivilrechtlichen Haftung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten befreit werden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung eines Versicherungsfalles, beispielsweise wegen Nichtbeachtung von Arbeitssicherheitsbestimmungen, kommt aber ein Rückgriff des Unfallversicherungsträgers auf den Unternehmer in Betracht.

Schlagworte

FRAU NORDRHEIN-WESTFALEN UNTERNEHMEN ANERKENNUNG ENTSCHEIDUNG HAND LEBEN MITARBEITER RECHT BERUFSKRANKHEITEN ARM FINGER SCHUTZVORRICHTUNGEN ARBEIT Sicherheitsbeauftragter