CareLit Fachartikel
Ersatzanspruch gegenüber Unternehmen: Grob fahrlässige Verursachung eines Arbeitsunfalls
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2021 · Heft 5 · S. 46 bis 47
Dokument
220582
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung bringen im Unterschied zu allen anderen Sozialversicherungszweigen allein die Unternehmer auf. Der Grund hierfür ist, dass sie im Gegenzug von ihrer zivilrechtlichen Haftung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten befreit werden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung eines Versicherungsfalles, beispielsweise wegen Nichtbeachtung von Arbeitssicherheitsbestimmungen, kommt aber ein Rückgriff des Unfallversicherungsträgers auf den Unternehmer in Betracht.
Schlagworte
FRAU
NORDRHEIN-WESTFALEN
UNTERNEHMEN
ANERKENNUNG
ENTSCHEIDUNG
HAND
LEBEN
MITARBEITER
RECHT
BERUFSKRANKHEITEN
ARM
FINGER
SCHUTZVORRICHTUNGEN
ARBEIT
Sicherheitsbeauftragter