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LAG Düsseldorf vom 20.01.2021 – 12 TaBV 38/20 Beschluss des LAG Düsseldorf vom 20.01.2021 – 12 TaBV 38/20; Rechtsbeschwerde zugelassen TVöD/VKA Anl. 1 Entgeltordnung Teil B Abschn…

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2021 · Heft 5 · S. 1 bis 7

Dokument
220603
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2021
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 7
Erschienen: 2021-05-18 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung zweier Arbeitnehmerinnen. Die Antragstellerin (im Folgenden Arbeitgeberin) ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen und wendet insoweit den TVöD-B (VKA) an. Mit zwei bei ihr beschäftigten Arbeitnehmerinnen, Frau T. und Frau H., wurde in den entsprechenden Arbeitsverträgen jeweils die Anwendung des TVöD-B (VKA) als auch die Eingruppierung in die EG 2 vereinbart. Beide sind als sogenannte Alltagsbegleiterinnen für die Arbeitgeberin tätig.

Schlagworte

EINARBEITUNG EINGRUPPIERUNG RECHTSPRECHUNG FRAU ARBEITSPLATZ AUSBILDUNG BETREUUNG RECHT STELLENBESCHREIBUNG UNTERRICHT DEMENZ MENSCHEN TANZEN DOKUMENTATION LEBEN BERUFSAUSBILDUNG