CareLit Fachartikel
Update Krankenhauszukunftsgesetz: Nach den Bedarfsanmeldungen die Förderfähigkeit nicht durch Vergabeverstöße gefährden!
van de Sande, K. · Klinik Einkauf · 2021 · Heft 3 · S. 50 bis 51
Dokument
220786
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenhäuser müssen jetzt das Vergaberecht beachten, damit es später nicht zur Rückforderungen kommt – das gilt auch für private oder freigemeinnützig getragene Häuser.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Krankenhäuser
Müssen
Vergaberecht
Beachten
Rückforderungen
Jetzt
Damit
Später
Kommt
Private
Freigemeinnützig
Getragene
Klinik Einkauf