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N.N. · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2021 · Heft 3-4 · S. 45 bis 52

Dokument
220817
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3-4 / 2021
Jahrgang 12
Seiten
45 bis 52
Erschienen: 2021-05-26 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Krankenkasse muss bei dauerhaftem Haarausfall Echthaarperücke bezahlen; Krankenkasse muss Basis-Pflege in Senioren-WGs tragen; Heilpraktikerin muss nach Krebstod Schmerzensgeld zahlen; Impfschaden nicht nachgewiesen: Keine Entschädigung; Wo ein „Dr.“ draufsteht, muss ein „Dr.“ drin sein; Umfang des Zweckbetriebs einer gemeinnützigen Krankenhaus-GmbH; Störpflicht für Pflegeheim-Mitarbeiter in Bayern gekippt; Frage des Krankenversicherers nach „Anomalie“ im Zahnbereich löst keine Anzeigepflichten aus

Schlagworte

SCHMERZENSGELD GERICHT BETRIEB ENTSCHEIDUNG IMPFUNG MANN FRAU KIND LEBEN ES FRAUEN DEUTSCHLAND STRAHLENTHERAPIE PATIENTEN GELBFIEBER WISSENSCHAFT