CareLit Fachartikel
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB erschüttert das humanistische Menschenbild.
Prof.Dr. Teising, M. · ChrisCare, Ahnatal · 2021 · Heft 2 · S. 12 bis 14
Dokument
220882
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 26. Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt. Er hat festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst und die Freiheit einschließt, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.
Schlagworte
LEBEN
HILFE
SUIZID
RECHT
STERBEN
ENTWICKLUNG
HAND
URTEIL
VERBOT
FREIHEIT
WAHRNEHMUNG
ANGST
ES
PATIENTEN
MENSCHEN
KRANKHEIT