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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB erschüttert das humanistische Menschenbild.

Prof.Dr. Teising, M. · ChrisCare, Ahnatal · 2021 · Heft 2 · S. 12 bis 14

Dokument
220882
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ChrisCare, Ahnatal
Autor:innen
Prof.Dr. Teising, M.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 12
Seiten
12 bis 14
Erschienen: 2021-05-26 00:00:00
ISSN
1869-9944
DOI

Zusammenfassung

Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 26. Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt. Er hat festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst und die Freiheit einschließt, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.

Schlagworte

LEBEN HILFE SUIZID RECHT STERBEN ENTWICKLUNG HAND URTEIL VERBOT FREIHEIT WAHRNEHMUNG ANGST ES PATIENTEN MENSCHEN KRANKHEIT