CareLit Fachartikel
Menschen mit Schwerbehinderung und der Bewerbungsprozess
Sausen, P. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2021 · Heft 6 · S. 36 bis 37
Dokument
220944
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bewirbt sich eine schwerbehinderte Person auf eine ausgeschriebene Stelle, sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, sie zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Eine Verzichtsmöglichkeit auf dieses Recht existiert nicht. Eine vergleichbare Vorgabe besteht bei privaten Arbeitgebern nicht, zu beachten gibt es dennoch einiges.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BEWERBUNG
ARBEITSRECHT
GESETZ
URTEIL
BEHINDERUNG
FRUSTRATION
GERICHT
GESUNDHEIT
MENSCHEN
ARBEIT
EIGNUNG
HAND
PERSONEN
RECHTSPRECHUNG
Altenheim - Lösungen fürs Management