KORREKT ABRECHNEN
Jahn-Z?hrens, U. · Hebammenforum, Karlsruhe · 2021 · Heft 6 · S. 80 bis 81
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fristen für Ihre Abrechnung 2021 – Die Ausschlussfrist erfordert, dass Sie alle 2020 erbrachten Leistungen bis zum 30. Juni 2021 einreichen müssen. Um die Frist einzuhalten, empfehlen wir den elektronischen und postalischen Versand bis zum 10. Juni 2021. – Die Verjährungsfrist des Sicherstellungszuschlags für 2016/17 endet am 31. Dezember 2021. Beantragen Sie diesen bis spätestens 10. Dezember 2021. – Für offene Rechnungen aus 2017 gilt zum letzten Mal die ehemalige Frist: Alle erbrachten Leistungen aus 2017 müssen bis 31. Dezember 2021 eingereicht werden. Wir empfehlen den elektronischen und postalischen Versan…