CareLit Fachartikel
Direktionsrecht: Deckt es die Übernahme von berufsfremden Tätigkeiten ab?
SESSLER, T. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2021 · Heft 6 · S. 32 bis 35
Dokument
221516
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitgeber haben im Grundsatz das Recht, die Leistungspflicht von Arbeitnehmern nach Ort, Zeit und Inhalt beziehungsweise im Hinblick auf Ordnung und Verhalten im Betrieb im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen näher auszugestalten. Dieses Recht nennt man Direktionsrecht oder Weisungsrecht.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSVERTRAG
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
NOTFALL
RECHT
ENTSCHEIDUNG
MITARBEITER
ZEIT
VERHALTEN
ARBEIT
ES
ARBEITSLEISTUNG
GESUNDHEIT
WAHRSCHEINLICHKEIT
LEBEN