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Direktionsrecht: Deckt es die Übernahme von berufsfremden Tätigkeiten ab?

SESSLER, T. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2021 · Heft 6 · S. 32 bis 35

Dokument
221516
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
SESSLER, T.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 18
Seiten
32 bis 35
Erschienen: 2021-06-09 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Arbeitgeber haben im Grundsatz das Recht, die Leistungspflicht von Arbeitnehmern nach Ort, Zeit und Inhalt beziehungsweise im Hinblick auf Ordnung und Verhalten im Betrieb im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen näher auszugestalten. Dieses Recht nennt man Direktionsrecht oder Weisungsrecht.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSVERTRAG ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT NOTFALL RECHT ENTSCHEIDUNG MITARBEITER ZEIT VERHALTEN ARBEIT ES ARBEITSLEISTUNG GESUNDHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT LEBEN