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Das 1x1 im Explosionsschutz: Prüfpflichtige Änderungen im Explosionsschutz

Blessing, S. · Sicherheitsbeauftragter · 2021 · Heft 6 · S. 16 bis 17

Dokument
221586
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Blessing, S.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 11
Seiten
16 bis 17
Erschienen: 2021-06-09 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Im Zuge der Neuausrichtung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wurde 2015 die bis dato gültige Betriebssicherheitsverordnung aus dem Jahr 2002 ersetzt. Hierbei entwickelte sich die BetrSichV zu einer Prüfvorschrift und die GefStoffV zu einer Regelung der zur Verwendung kommenden Gefahrstoffe. Doch was heißt das für die Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen? Und gelten weiterhin die Begriffe „wesentliche Änderung“, „Modifikation“ und „erhebliche Modifikation“?

Schlagworte

RICHTLINIE LEITLINIE ARBEITGEBER ANPASSUNG BETRIEB BEURTEILUNG SICHERHEIT TRAGEN ARBEIT Sicherheitsbeauftragter