Sichere Verkehrswege im Betrieb: Warentransport mit System
Dipl.-Ing. Bachmann , D. · Sicherheitsbeauftragter · 2021 · Heft 6 · S. 22 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass von Arbeitsstätten keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Hierzu zählen auch die Verkehrswege. Ihre korrekte Planung und Ausführung unter Beachtung der Arbeitsstättenverordnung hilft, Störungen in den Betriebsabläufen und Unfälle zu vermeiden. Zu berücksichtigen sind beispielsweise Anforderungen an die Breite der Verkehrswege, die Gestaltung von Kreuzungen und die Begehbarkeit von Treppen und Fußböden. Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Mindestanforderungen, orientiert an den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).