Familiennachzug: ein Privileg
Draxler, W. · Neue Caritas, Freiburg · 2021 · Heft 1 · S. 5
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Art. 6 Grundgesetz stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Einen Ausschluss bestimmter Gruppen, wie zum Beispiel Ausländer(innen) oder Geflüchtete, gibt es nicht. Doch die Realität sieht anders aus. Anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch auf privilegierten Familiennachzug, wenn sie diesen spätestens drei Monate nach ihrer Anerkennung beantragen - auch ohne Prüfung, ob Wohnraum und Lebensunterhalt gesichert sind. Für diejenigen, die nur subsidiären Schutz erhalten, wurde der Familiennachzug 2018 kontingentiert. „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ heißt das Werk, mit dem da…