CareLit Fachartikel
OVG Lüneburg – Rücknahme von Atemschutzmasken mit unzutreffender CE-Kennzeichnung
Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2021 · Heft 6 · S. 44 bis 45
Dokument
221805
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer haben die Aufgabe, Verbraucher vor nicht sicheren oder nicht gesetzeskonformen Produkten zu schützen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Beschluss vom 09.12.2020 – 13 ME 468/20) hatte sich kürzlich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Anordnung der Überwachungsbehörde, FFP2-Masken vom Markt zu nehmen, rechtmäßig gewesen ist.
Schlagworte
GERICHT
SICHERHEIT
CHINA
EUROPA
GESUNDHEIT
HANDEL
INTERNET
NORM
UNTERNEHMEN
CORONAVIRUS
DOKUMENTATION
PERSONEN
Sicherheitsingenieur