CareLit Fachartikel
Heilpraktikerin haftet nach Todesfall
Mertens, A. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2021 · Heft 6 · S. 38 bis 39
Dokument
222150
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Patientenrechtegesetz gilt auch für Heilpraktiker. Hat ein Patient erkennbar Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer empfohlenen medizinischen Behandlung, darf ein Heilpraktiker ihn nicht in der Abkehr von der gebotenen Therapie bestärken. Ansonsten begeht er einen Behandlungsfehler, urteilte das Oberlandesgericht München.
Schlagworte
THERAPIE
HEILPRAKTIKER
PFLEGE
TOD
ARZNEIMITTEL
AUFNAHME
BEHANDLUNGSFEHLER
EINRICHTUNG
FACHLITERATUR
MENSCHEN
STRAHLENTHERAPIE
SCHWANGERSCHAFT
VERTRAUEN
FORTBILDUNG
GESUNDHEIT
SCHULD