CareLit Fachartikel

Umkleidezeit ist Arbeitszeit

N.N. · Heilberufe · 2018 · Heft 2 · S. 1 bis 1

Dokument
223320
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2018-02-01 00:00:00
ISSN
1867-1535

Zusammenfassung

_ Klinikpersonal muss seine Arbeitskleidung nicht schon zu Hause anziehen. Bei derart leicht erkennbarer Dienstkleidung ist dies nicht zumutbar, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az. : 5 AZR 382/16) entschied. Danach ist die für das Anund Ausziehen notwendige Umkleidezeit als Mehrarbeit zu vergüten, soweit der jeweilige Tarifvertrag nichts anderes vorsieht. Die vor der Arbeit notwendige Desinfektion der Hände sei dagegen während der regulären Arbeitszeit zu erledigen und müsse daher nicht gesondert vergütet werden. …

Schlagworte

ARBEITGEBER DESINFEKTION ARBEITSZEIT KRANKENHAUS KRANKENPFLEGER NIEDERSACHSEN PRIVAT RECHTSPRECHUNG TARIFVERTRAG ARBEIT TRAGEN KLEIDUNG Heilberufe