Anlegen eines Stützkorsetts — Kasse muss zahlen
N.N. · Heilberufe · 2018 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hilfe beim Anlegen eines Stützkorsetts ist nicht Teil der Grundpflege. Nach einem Urteil des LSG Celle-Bremen muss sie als Leistung der häuslichen Krankenpflege gesondert vergütet werden. Auf Kostenübernahme geklagt hatte eine 87-jährige Seniorin. Wegen Verformung der Wirbelsäule bei fortschreitender Osteoporose war ihr ein Stützkorsett verordnet worden. Motorische Einschränkungen und Schwindel machten es der alte Dame unmöglich, das Korsett eigenständig anund ausziehen. Der behandelnde Arzt verordnete daher auch häusliche Krankenpflege. Die Krankenkasse weigerte sich jedoch die Unterstützung des Pflegedienstes…