Sozialamt kann bei Pflegekosten auf Geschenke zugreifen
N.N. · Heilberufe · 2018 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch kleinere monatliche Überweisungen können sich zu einer Schenkung summieren, auf die im Fall der Pflegebedürftigkeit das Sozialamt zurückgreifen kann. Das hat das LSG Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil klargestellt (Az.: L 7 SO 1320/17). Es wies damit eine 84-jährige Frau aus Südbaden ab. Ihren beiden Töchtern hatte sie seit 1997 jeweils die Beiträge für eine Lebensversicherung bezahlt. Als sie 2012 in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung kam, reichten Rente und Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten zu decken. Für die fehlenden 160 Euro monatlich beantragte sie daher beim Sozialamt Hilfe zur…