Pflegekammer: Pflichtmitgliedschaft ist rechtmäßig
N.N. · Heilberufe · 2021 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Die Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer entspricht geltendem Recht. Mit dieser Einschätzung hat das Verwaltungsgericht Mainz einer Pflegerin widersprochen, die gegen die Pflichtmitgliedschaft geklagt hatte. Die Klägerin verweigerte zunächst die Übermittlung ihrer beruflichen Meldedaten an den Gründungsausschuss der Kammer, dessen Aufgabe es u.a. war, die beruflich Pflegenden zu registrieren. Mit einer Klage an das Verwaltungsgericht begehrte die Krankenpflegerin sodann die Feststellung, dass sie kein Mitglied der Pflegekammer sei. Sie machte geltend, die Vorschriften des Heilberufsgesetzes, mit denen d…