CareLit Fachartikel

DRK-Gesetz: unbefristete Gestellung von Rotkreuzschwestern wird möglich

N.N. · Heilberufe · 2017 · Heft 4 · S. 1 bis 1

Dokument
223642
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2017
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2017-04-01 00:00:00
ISSN
1867-1535

Zusammenfassung

_ Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 21. Februar 2017 entschieden, dass Rotkreuzschwestern, die bei Gestellungsvertragspartnern, d.h. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens eingesetzt werden, unter die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) fallen. Auf rund 18.000 der bundesweit 25.000 Rotkreuzschwestern trifft dies zu. „Wir bedauern, dass das BAG nach mehr als 60 Jahren gleichlautender Rechtsprechung seine bisherige Rechtsauffassung nicht vollumfänglich aufrechterhalten hat“, sagt Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer, Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften…

Schlagworte

DRK ARBEITSPLATZ BUNDESREGIERUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG Heilberufe