Versorgung gefährdet?
N.N. · Heilberufe · 2017 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Seit Januar gilt eine Neufassung der Medizinproduktebetreiberverordnung. Damit sei es schwieriger geworden, Patientengeräte zur Schlafapnoeatemtherapie im Krankenhaus rechtssicher einzusetzen. Darauf macht Reinhard Wagner, Vorsitzender des Arbeitskreises Schlafapnoe Niedersächsischer Selbsthilfegruppen e.V., aufmerksam. Kliniken werden sich zwischen Patientenwohl und Umsetzung der Verordnung entscheiden müssen, befürchtet Wagner. „Schlafapnoepatienten sollten im Vorfeld einer stationären Aufnahme bzw. einer Operation bei der aufnehmenden Klinik nachfragen, ob die Therapie mit ‚ihrem‘ Atemtherapiegerät oder mit…