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Öffentliche Ämter bei Stiftungen des privaten Rechts?

Groeger, A. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2021 · Heft 6 · S. 1 bis 21

Dokument
224147
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Groeger, A.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 21
Erschienen: 2021-07-05 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

1. Einleitung Bei der Bewerbung und der Begründung eines Dienstoder Arbeitsvertrages spielt wegen der Vertragsfreiheit, die im Bereich der beruflichen Betätigung durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet und in § 105 GewO bestätigt wird, der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz regelmäßig keine Rolle. Bewerberinnen und Bewerber werden nach § 6 Abs. 1 S. 2 AGG nur durch spezielle Diskriminierungsverbote geschützt. Im Allgemeinen gehört es zur grundrechtlich

Schlagworte

GEWALT WAHRNEHMUNG HAND KULTUR RECHTSFORM RECHT WISSENSCHAFT ENTSCHEIDUNG BEWERBUNG STIFTUNGEN RECHTSPRECHUNG FREIHEIT LEISTUNG VERSTÄNDNIS PRAXIS BEVOLLMÄCHTIGTER