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Öffentliche Ämter bei Stiftungen des privaten Rechts?
Groeger, A. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2021 · Heft 6 · S. 1 bis 21
Dokument
224147
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Einleitung Bei der Bewerbung und der Begründung eines Dienstoder Arbeitsvertrages spielt wegen der Vertragsfreiheit, die im Bereich der beruflichen Betätigung durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet und in § 105 GewO bestätigt wird, der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz regelmäßig keine Rolle. Bewerberinnen und Bewerber werden nach § 6 Abs. 1 S. 2 AGG nur durch spezielle Diskriminierungsverbote geschützt. Im Allgemeinen gehört es zur grundrechtlich
Schlagworte
GEWALT
WAHRNEHMUNG
HAND
KULTUR
RECHTSFORM
RECHT
WISSENSCHAFT
ENTSCHEIDUNG
BEWERBUNG
STIFTUNGEN
RECHTSPRECHUNG
FREIHEIT
LEISTUNG
VERSTÄNDNIS
PRAXIS
BEVOLLMÄCHTIGTER