BAG vom 18. 02. 2021 – 6 AZR 702/19 Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. 02. 2021 – 6 AZR 702/19 TV-L § 16 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3, Protokollerklärung zu Nr. 3 § 16 Abs. 2, § 17…
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2021 · Heft 6 · S. 1 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Verändert sich aufgrund einer neuen Tätigkeit die Eingruppierung derart, dass ein Wechsel der Entgelttabelle stattfindet (sog. Tabellenwechsel), bestimmt sich die Stufenzuordnung nicht nach § 17 Abs. 4 TV-L. Es handelt sich nicht um eine Höheroder Herabgruppierung im Tarifsinn (Rn. 18 ff. ). 2. Nach dem Tabellenwechsel erfolgt vielmehr eine Zuordnung zur Stufe 1 der neuen Entgeltgruppe, weil keine Einstellung i. S. v. § 16 Abs. 2 TV-L vorliegt und in der neuen Entgeltgruppe bislang keine Stufenlaufzeit i. S. v. § 16 Abs. 3 TV-L zurückgelegt wurde. Eine entgeltgruppenübergreifende Berufserfa…