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LAG Schleswig-Holstein vom 26.01.2021 – 1 Sa 241 öD/20 Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 26.01.2021 – 1 Sa 241 öD/20; Revision zugelassen TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4; Hochs…

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2021 · Heft 6 · S. 1 bis 8

Dokument
224150
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 8
Erschienen: 2021-07-05 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Die herausgehobene Position eines Arbeitnehmers im Rahmen der Organisation eines Unternehmens und die sich daraus ergebenden Befugnisse können nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen der Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigen. (Nicht amtlich: Ein Arbeitgeber kann nicht durch Vorgaben seiner Organe – hier: vom Aufsichtsrat eines Klinikums erlassene Hauptsatzung, wonach ein geschäftsführender Direktor auf fünf Jahre bestellt wird – für sein Unternehmen Befristungsgründe setzen.)

Schlagworte

SCHLESWIG-HOLSTEIN ARBEITSRECHT RECHTSPRECHUNG FORSCHUNG ARBEITSVERTRAG MITARBEITER ARBEITGEBER ARBEITSZEIT UNTERNEHMEN ARBEITSLEISTUNG ES PERSONEN HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS FAKULTÄT FREIHEIT