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LAG Schleswig-Holstein vom 26.01.2021 – 1 Sa 241 öD/20 Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 26.01.2021 – 1 Sa 241 öD/20; Revision zugelassen TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4; Hochs…
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2021 · Heft 6 · S. 1 bis 8
Dokument
224150
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Die herausgehobene Position eines Arbeitnehmers im Rahmen der Organisation eines Unternehmens und die sich daraus ergebenden Befugnisse können nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen der Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigen. (Nicht amtlich: Ein Arbeitgeber kann nicht durch Vorgaben seiner Organe – hier: vom Aufsichtsrat eines Klinikums erlassene Hauptsatzung, wonach ein geschäftsführender Direktor auf fünf Jahre bestellt wird – für sein Unternehmen Befristungsgründe setzen.)
Schlagworte
SCHLESWIG-HOLSTEIN
ARBEITSRECHT
RECHTSPRECHUNG
FORSCHUNG
ARBEITSVERTRAG
MITARBEITER
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
UNTERNEHMEN
ARBEITSLEISTUNG
ES
PERSONEN
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
FAKULTÄT
FREIHEIT