CareLit Fachartikel
Das neue Wettbewerbsregister: Künftig besser über Vertragspartner Bescheid wissen.
Ettwig, V. · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2021 · Heft 7 · S. 81
Dokument
224187
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das neue Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt verpflichtet öffentliche Unternehmen ab einem Ausschreibungswert von 30.000 EUR netto Einsicht zu nehmen. Der Beitrag zeigt Chancen und Risiken des Wettbewerbsregisters auf.
Schlagworte
COMPLIANCE
GESETZ
UNTERNEHMEN
ES
HAND
REGISTER
BERLIN
RECHTSANWÄLTE
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach