CareLit Fachartikel

Noten und Zeugnisse während der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Rechtliche Anforderungen an die Leistungsbewertungen nach § 6 PflAPrV.

Kostorz, P. · Padua · 2021 · Heft 1 · S. 27 bis 33

Dokument
224347
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Padua
Autor:innen
Kostorz, P.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 16
Seiten
27 bis 33
Erschienen: 2021-07-13 00:00:00
ISSN
1861-6186
DOI

Zusammenfassung

Noten und Zeugnisse gehören zur Schule wie der Wind zum Meer. An den Schulen des Gesundheitswesens gilt dies bislang allerdings nur bedingt: So sind etwa die Pflegeschulen in der Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetz – anders als in der Altenpflegeausbildung – derzeit nicht verpflichtet, den Lernerfolg der Auszubildenden während der Lehrzeit zu überprüfen und mit Noten zu bewerten. Mit der Reform der Pflegeausbildung zum Ausbildungsjahr 2020 gilt nun einheitlich § 6 PflAPrV, nach dem die Pflegeschulen allen Auszubildenden sogenannte Jahreszeugnisse zu erteilen haben. Der vorliegende Beitrag stellt die wichtigs…

Schlagworte

AUSBILDUNG UNTERRICHT BILDUNG ZEUGNIS LEISTUNG RECHT PFLEGE VORSCHRIFTEN BEURTEILUNG WIND SCHULEN LERNEN FEHLZEITEN ES ZULASSUNG ZIELE