Noten und Zeugnisse während der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Rechtliche Anforderungen an die Leistungsbewertungen nach § 6 PflAPrV.
Kostorz, P. · Padua · 2021 · Heft 1 · S. 27 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Noten und Zeugnisse gehören zur Schule wie der Wind zum Meer. An den Schulen des Gesundheitswesens gilt dies bislang allerdings nur bedingt: So sind etwa die Pflegeschulen in der Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetz – anders als in der Altenpflegeausbildung – derzeit nicht verpflichtet, den Lernerfolg der Auszubildenden während der Lehrzeit zu überprüfen und mit Noten zu bewerten. Mit der Reform der Pflegeausbildung zum Ausbildungsjahr 2020 gilt nun einheitlich § 6 PflAPrV, nach dem die Pflegeschulen allen Auszubildenden sogenannte Jahreszeugnisse zu erteilen haben. Der vorliegende Beitrag stellt die wichtigs…