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Sicherheitsverantwortung, Arbeitsschutzorganisation und Haftung: Mythen und Wahrheiten „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“

Prof.Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2021 · Heft 7 · S. 20 bis 21

Dokument
224553
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Prof.Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 7 / 2021
Jahrgang 12
Seiten
20 bis 21
Erschienen: 2021-07-20 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Die letzte Folge schilderte, dass „ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtert“. Dabei geht es um den Blick nach vorn in die Windschutzscheibe. Wenn dann etwa nach einem Arbeitsunfall in den Haftungs-Rückspiegel geschaut wird, heißt es vor Gericht sehr häufig und hart: „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.“

Schlagworte

STRAFE URTEIL RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT SOZIALARBEITER ARBEITGEBER ARBEITSSCHUTZ ENTWICKLUNG GERICHT FAKULTÄT STRAFRECHT KIND FÜHRUNG GESUNDHEIT Sicherheitsingenieur