CareLit Fachartikel

Arbeitsunfall nicht ausgeschlossen: Herzstillstand nach Streit mit dem Chef.

Sauter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2021 · Heft 7-8 · S. 38 bis 39

Dokument
224558
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sauter, T.
Ausgabe
Heft 7-8 / 2021
Jahrgang 11
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2021-07-20 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ist nach dem Gesetz ein zeitlich begrenztes („plötzliches“), von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt. Hierfür ist nach der Rechtsprechung nicht erforderlich, dass ein besonderes, ungewöhnliches Geschehen vorliegt. Vielmehr genügt als von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis auch ein alltäglicher Vorgang.

Schlagworte

ANERKENNUNG UNFALL FRAU RENTENVERSICHERUNG BERUFSGENOSSENSCHAFT BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG GERICHT GESETZ HERZSTILLSTAND RECHTSPRECHUNG HÖREN RIECHEN ES PERSONEN ACHILLESSEHNE