CareLit Fachartikel
Arbeitsunfall nicht ausgeschlossen: Herzstillstand nach Streit mit dem Chef.
Sauter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2021 · Heft 7-8 · S. 38 bis 39
Dokument
224558
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ist nach dem Gesetz ein zeitlich begrenztes („plötzliches“), von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt. Hierfür ist nach der Rechtsprechung nicht erforderlich, dass ein besonderes, ungewöhnliches Geschehen vorliegt. Vielmehr genügt als von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis auch ein alltäglicher Vorgang.
Schlagworte
ANERKENNUNG
UNFALL
FRAU
RENTENVERSICHERUNG
BERUFSGENOSSENSCHAFT
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
GESETZ
HERZSTILLSTAND
RECHTSPRECHUNG
HÖREN
RIECHEN
ES
PERSONEN
ACHILLESSEHNE