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Das Gesetz zur Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts ist verabschiedet – Ein Überblick über die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf.

Schnellenbach , A. ; Normann-Scheerer, S. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2021 · Heft 3 · S. 1 bis 10

Dokument
224670
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Schnellenbach , A. ; Normann-Scheerer, S.
Ausgabe
Heft 3 / 2021
Jahrgang 18
Seiten
1 bis 10
Erschienen: 2021-07-21 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

I. Einführung Das Gesetz zur Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts ist am 26. März 2021 mit der im zweiten Durchgang vom Bundesrat erteilten Zustimmung endgültig verabschiedet und mittlerweile verkündet worden. In diesem Beitrag werden in Fortführung unseres Aufsatzes in der BtPrax 4/2020 die wesentlichen Änderungen skizziert, die das Reformgesetz im Betreuungsrecht gegenüber dem am 23. Juni 2020 veröffentlichten Referentenentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren erfahren hat. Hierbei handelt es sich zunächst um Änderungen, die im Lichte der im Rahmen der Länderund Verbändeanhörung eingegangenen Stellu…

Schlagworte

BETREUUNG GESETZ RECHT REFORM NORM BETREUUNGSRECHT STERILISATION GRUPPE GERICHT PRAXIS BUNDESREGIERUNG ZIELE MENSCHEN EIGNUNG PERSONEN RECHTSPRECHUNG