Der Betreute als Erbe
Schönenberg-Wessel, U. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2021 · Heft 3 · S. 1 bis 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ebenso umfangreich wie die Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers sind auch die Rechte und Pflichten, die dem Bedachten im Erbfall zuteilwerden. Hat der Bedachte eine rechtliche Betreuung, ist es auch die Aufgabe seines Betreuers, diesen bei der Geltendmachung der Rechte zu unterstützen, ggf. für ihn geltend zu machen und den Pflichten nachzukommen. Erbansprüche gehören zum Aufgabenkreis der Vermögenssorge, können aber auch ausdrücklich als eigener Aufgabenkreis erteilt werden. Denkbar ist auch, eine Aufgabenkreiserweiterung anzuregen, sofern dies erforderlich ist. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die w…