Zur Verfahrenspflegervergütung
N.N. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2021 · Heft 3 · S. 1 bis 4
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§§ 70 Abs. 4, 277, 318 FamFG Schlagworte: Pauschale a) Die Entscheidung über Vergütung und Aufwendungsersatz eines Verfahrenspflegers stellt eine selbstständig anfechtbare Nebenentscheidung dar, bei der der Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde nicht entgegensteht, dass es sich bei der Hauptsache um ein Eilverfahren i.S.d. § 70 Abs. 4 FamFG handelt. b) Die Zubilligung eines festen Geldbetrags an den Verfahrenspfleger schließt dessen Ansprüche auf Vergütung und Aufwendungsersatz, die sich aus seiner Tätigkeit in einer nachfolgenden Instanz ergeben, nicht aus. BGH, Beschluss vom 24.2.2021 – XII ZB 485/20