CareLit Fachartikel

Whistleblower-Richtlinie: Garantierte Vertraulichkeit

Prof.Dr. Spaetgens, M. · f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2021 · Heft 8 · S. 714 bis 716

Dokument
224731
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Prof.Dr. Spaetgens, M.
Ausgabe
Heft 8 / 2021
Jahrgang 38
Seiten
714 bis 716
Erschienen: 2021-08-04 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, hat das EU-Parlament vor zwei Jahren einen Rahmen vorgegeben, nach dem Unternehmen – auch Krankenhäuser – bis spätestens 17. Dezember 2021 vom nationalen Gesetzgeber dazu verpflichtet sind, für einen ausreichenden Hinweisgeberschutz zu sorgen. Kliniken, die das ignorieren, drohen Sanktionen.

Schlagworte

RICHTLINIE UNTERNEHMEN GESETZ BEHINDERUNG EINRICHTUNG RECHT ARBEITGEBER COMPLIANCE ENTSCHEIDUNG VERTRAULICHKEIT KRANKENHÄUSER GANG PERSONEN OFFENLEGUNG WISSEN BEURTEILUNG